Gleichstellungsbeauftragte

Meine Aufgabe ist es, die Anliegen und Ziele des Kirchengesetzes zur Förderung der Gleichstellung der Mitarbeitenden in der EkvW und seiner Durchführungsrichtlinie bekannt zu machen und seine Umsetzung zu fördern, ich bin also zuständig für alle Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und beim Kirchenkreis.

Mein Angebot:

  • Unterstützung und Beteiligung bei  Stellenbesetzungsverfahren und anderen Personalangelegenheiten, auch bei der Personalplanung
  • Einzelberatung von Mitarbeitenden (unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht) die Arbeit betreffend und bei Konflikten und Mobbing
  • Begleitung von Betrieblichem Eingliederungsmangement
  • Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung und der Arbeitsbedingungen
  • Organisation von Fortbildungen und Arbeitstreffen zu relevanten Themen für alle Mitarbeitenden und einzelner Berufsgruppen
  • Mitarbeit in verschiedenen kirchlichen Arbeitskreisen und Ausschüssen und bei Gottesdiensten und Veranstaltungen zu Gleichstellungs- und gesellschaftspolitischen Themen.