47 stimmberechtigte Synodale und weitere Gäste trafen sich nun zur Finanzsynode des Kirchenkreises Halle in Versmold-Loxten.
Auf der Synode standen neben Berichten von der Landessynode vor allem die Finanzen mit den zugehörigen Haushalts- und Stellenplänen auf dem Programm. Außerdem wurden einige kreiskirchliche Beauftragungen neu vergeben und der neue synodale Jugendpfarrer berufen.
Als neuer synodaler Jugendpfarrer wurde auf der Kreissynode Christian Stephan aus Versmold berufen, der nun in die Fußstapfen seiner Kollegin Susanne Absolon tritt, die sich nach 10 Jahren anderen Aufgaben widmen möchte. Christian Stephan bringt neben viel Erfahrung in der kinder- und Jugendarbeit auch eine spannende Biografie mit sich. Der 42-Jährige kam 2022 mit seiner Frau Maria und den beiden Kinder Amelié und Agustín nach vier Jahren in Paraguays Hauptstadt Asunción nach Deutschland zurück. Von 2016 bis 2018 arbeitete der gebürtige Argentinier bereits im Kirchenkreis als Pfarrer im Rahmen eines Austauschprogramms im Haller Ortsteil Künsebeck. Studiert hat der Enkel deutscher Flüchtlinge in Argentinien und absolvierte sein Vikariat in Paraguay.
Verkündet wurde zudem die Anstellung von Marcel Friesen, der bereits in Werther als Vikar tätig war. Ab April 2025 wird er mit einer halben Stelle nach Steinhagen und einer halben Stelle zum Kirchenkreis für den Bereich „Innovative Projekte“ wechseln.
Erst vor wenigen Tagen war die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen zuende gegangen, die Delegierten aus dem Kirchenkreis Halle berichteten von den dort gefassten Beschlüssen.
Unter anderem wurde ein neuer Personalschlüssel von einer Pfarrstelle pro 4000 Gemeindeglieder für 2026 endgültig beschlossen. Das Thema des Umgangs mit sexualisierter Gewalt, berichtete Superintendent Dr. André Heinrich, soll auch bei künftigen Synoden Thema sein und vorangetrieben werden, zudem soll die Einbeziehung von Betroffenen intensiviert werden. Auch ein sensiblerer Umgang mit dem Thema wurde beschlossen.
Die Landessynode stärkte den eingeleiteten Prozess der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzepts, das den stark defizitären landeskirchlichen Haushalt bis zum Jahr 2028 wieder ausgeglichen gestalten soll. Gleichzeitig beschloss das oberste Entscheidungsgremium der EKvW unter strikten Auflagen den landeskirchlichen Haushalt für das kommende Jahr 2025. Damit konnte für die Dezernate und Einrichtungen der Landeskirche die haushaltslose Zeit beendet werden, die die Arbeitsfelder im laufenden Jahr belastet hatte, nachdem der Haushalt 2024 Ende vergangenen Jahres nicht genehmigungsfähig gewesen war, wie der Finanzausschussvorsitzende Andreas Kleen der Kreissynode mitteilte.
Verabschiedet wurde auf der Landessynode auch das sogenannte ‚Kirchengemeindeleitungserprobungsgesetz‘ (KGLEG). Es soll einer begrenzten Zahl von westfälischen Gemeinden die Gelegenheit geben, für einen gewissen Zeitraum ein alternatives Leitungsmodell auszuprobieren, das von der tradierten Form der Presbyterien abweicht. Möglich sein soll ein deutlich kleineres Gremium, das einer erweiterten Gruppe von Kandidat*innen offensteht.
Ebenfalls verabschiedet wurde ein neues Kinder- und Jugendvertretungs-Gesetz (KJVG) für die EKvW. Es regelt die Gründung von eigenen Kinder- und Jugendvertretungen in Gemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche und verschafft jungen Menschen in kirchlichen Bezügen damit mehr Gelegenheit zu Teilhabe und Gestaltung.
Unter dem Thema „Kirche in Vielfalt“ wurde außerdem festgelegt die Arbeit an interkulturellen Beziehungen weiterzuentwickeln. Beschlossen wurden unter anderem eine stärkere Einbindung von Menschen mit internationaler Biografie, der verstärkte Austausch mit internationalen Gemeinden, die Erarbeitung von interkulturellen und rassismuskritischen Bildungsinhalten und Qualifizierungsmaßnahmen, die Entwicklung eines Konzepts für interkulturelle Seelsorge und anderes mehr.
Bei den Finanzen sieht es weiterhin im Kirchenkreis Halle nicht rosig aus: Von der Landeskirche werden weniger Kirchensteuern zugewiesen als im Vorjahr, dazu kommen erhöhte Personalkosten und Versorgungskassenbeiträge.
Deswegen ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 700.000 Euro vorgesehen. Durch die Arbeit in den so genannten Zukunftsteams und erste Einsparungen konnte die Rücklagenentnahme im Vergleich zum Vorjahr (1 Million) schon um 300.000 Euro verringert werden.
Für den Haushalt des Trägerverbundes für Kindertageseinrichtungen (TfK) hatten sich die defizitären Planungen des Vorjahres glücklicherweise nicht bestätigt. Allerdings muss aufgrund der Unterfinanzierung durch das Land eine Übernahme von ca. 500.000 Euro für Verwaltungskosten durch den Kirchenkreis erfolgen. Dies ist eine Folge des Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das von Anfang an nicht auskömmlich war.