Angesichts der sinkenden Zahl an CoronaNeuinfektionen sind nach Empfehlungen der westfälischen Kirche auch Präsenzgottesdienste wieder möglich.
Liegt die Zahl der Neuinfektionen in einer Kommune mehrere Tage konstant bei unter 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern, könnten Gottesdienste mit Gemeinde auch in geschlossenen Räumen stattfinden, heißt es in den am Mittwoch veröffentlichten Corona-Empfehlungen der Evangelischen Kirche von Westfalen. Unterschreite der Inzidenzwert die Marke von 50, gelte das auch für Konfirmanden-Angebote sowie für einzelne Bereiche der Kirchenmusik. Voraussetzung sei die Einhaltung der Schutzkonzepte wie Abstandhalten, das Tragen von Masken sowie die Rückverfolgbarkeit.
Taufen und Trauungen sollen den Empfehlungen zufolge bei Inzidenzwerten unter 50 wieder möglich sein, Konfirmationen bei einem Inzidenzwert unter 100. Kirchliche Bestattungen könnten wegen der besonderen seelsorgerlichen Bedürfnisse der Angehörigen in Gebäuden und im Freien inzidenzunabhängig durchgeführt werden, hieß es.
In Regionen mit Inzidenzwerten über 100 empfiehlt die Landeskirche weiterhin auf Präsenzgottesdienste innerhalb von Gebäuden zu verzichten oder diese unter freiem Himmel zu feiern.
„Sinkende Inzidenzzahlen geben an vielen Orten Hoffnung, dass unser Gemeindeleben allmählich wieder Fahrt aufnimmt und wir Gottesdienste in leibhaftiger Form feiern können“, erklärte die westfälische Präses Annette Kurschus. Konfirmationen seien ein einmaliges Ereignis im Leben, egal ob sie in großem oder kleinem Kreis gefeiert würden.
Die Gemeinden hätten in den vergangenen Monaten viel Kreativität bewiesen, um ihre Konfirmandinnen und Konfirmanden durch den Corona-Lockdown zu begleiten, erklärte die westfälische Kirche. So habe es über das Internet Treffen und kirchlichen Unterricht gegeben. Kleine Päckchen zum ursprünglichen
Konfirmationstag und Videos hätten dafür gesorgt, dass der Kontakt nicht abreiße. Viele Gemeinden hätten zudem auf Open-Air-Feiern gesetzt.
Nach der Coronaschutzverordnung von Nordrhein-Westfalen sind Gottesdienste unter Auflagen möglich. So müssen Besucher von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen medizinische Masken tragen, Abstände einhalten und auf Singen verzichten.
Handlungsempfehlungen der EKvW: https://www.evangelisch-in-westfalen.de/aktuelles/corona-update/handlungsempfehlungen/