An die Stelle eines flächigen Verzichts sollen ab dem 15. Februar 2021 ein differenziertes Reagieren auf die jeweilige Situation vor Ort und eine Ausrichtung an den regionalen Inzidenzwerten treten. Gemeinsam ist ein Konzept entwickelt worden, das dabei helfen soll. Es zeigt Perspektiven auf, wie das kirchliche Leben in der Pandemie ab dem 15. Februar 2021 zuverlässig geplant und gestaltet werden kann.
Sollte es zu einer Verlängerung des Lockdowns kommen empfiehlt die Evangelische Kirche von Westfalen ihren Kirchenkreisen und Kirchengemeinden, auf alle Präsenzveranstaltungen (einschl. Gottesdienst mit Ausnahme der kirchlichen Bestattungen) für die Dauer des Lockdown zu verzichten.
Die Evangelische Kirche von Westfalen ist sich ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Maßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden und mit den bewährten Schutzkonzepten zugleich in einem geregelten Verfahren wieder aufgenommen bzw. weitergeführt werden können.
Die Kirchen entscheiden deshalb individuell unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens, inwieweit Versammlungen in Präsenz durchgeführt werden können und informieren die vor Ort zuständigen Behörden. Sie sichern die Einhaltung des Mindestabstands, begrenzen die Teilnehmendenzahl und führen ein Anmeldeerfordernis für solche Zusammenkünfte ein, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten,
Die Teilnehmenden müssen eine medizinische Maske auch am Sitzplatz tragen. Die Kontaktdaten der Teilnehmenden werden erfasst und auf Gemeindegesang wird verzichtet.
Um eine verlässliche Nach- und Rückverfolgung von Corona-Neuinfektionen gewährleisten zu können und die Möglichkeiten der Krankenhäuser sowie insbesondere deren Intensivkapazitäten nicht zu überlasten, gilt der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in 7 Tagen je 100.000 Einwohner aus virologischer und politischer Sicht als entscheidender Richtwert. Insofern liegt dieser Wert dem Folgenden konsequent im Blick auf die Perspektiven kirchlichen Lebens zugrunde.
Die Handlungsorientierung für einen Inzidenzwert von „unter 50“ gilt, wenn sich der Inzidenzwert in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter dem Inzidenzwert von 50 bewegt. Die Presbyterien entscheiden entsprechend dem jeweiligen Szenario in eigener Verantwortung.
Grundsätzlich gilt die Empfehlung zum Verzicht auf sämtliche Präsenzveranstaltungen in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden bei einem Inzidenzwert von über 50. Die bewährten nicht präsentischen Formate der Verkündigung und Seelsorge werden gepflegt.
Bei Inzidenzwerten, die in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter 50 liegen, findet kirchliches Leben mit den bewährten Schutzkonzepten in Präsenz statt. Die Schutzkonzepte werden gemäß den Bestimmungen der CoronaSchVO in der jeweils aktuellen Fassung sowie der kommunalen Verordnungen fortlaufend aktualisiert.